Presseerklärung Kommunalaufsicht zum SWS-Teilverkauf: Verfahren zulässig, jedoch ungewöhnlich Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung hat erklärt, daß die nicht Zurverfügungstellung des Vertragswerkes im Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Stadtwerke zwar rechtlich nicht zu beanstanden, jedoch vom Verfahrensablauf ungewöhnlich sei. Frau Gudrun Wüsthof, stellv. Fraktionsvorsitzende der BfS: "Es hat den Anschein, daß einige Punkte möglicherweise durch intensives Studium des Vertragswerkes zu unangenehmen Fragen führen könnten. Immerhin handelt es sich hier um 1. das Vermögen der Bürger unserer Stadt 2. einen öffentlichen Tagesordnungspunkt der Ratssitzung und schließlich 3. eine langfristige und zukunftsweisende Entscheidung für unserer Stadt. Eine intensive Abwägung aller Vor- und Nachteile wäre nur möglich gewesen, wenn zumindest jeder Fraktion ein Exemplar des Vertragswerkes rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden wäre". Mit freundlichen Grüßen gez. Gudrun Wüsthof stellv. Fraktionsvorsitzende